- Reederei
- Ree|de|rei [re:də'rai̮], die; -, -en:
Unternehmen, das mit [eigenen] Schiffen Personen und Güter befördert.Zus.: Großreederei.
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Ree|de|rei 〈f. 18〉 Schifffahrtsunternehmen* * *
Ree|de|rei, die; -, -en:Schifffahrtsunternehmen, Handelsgesellschaft, die mit [eigenen] Schiffen Personen u. Güter befördert.* * *
Reederei,1) Gesellschaftsform des Seerechts; Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder), die ein ihnen nach Bruchteilen gehörendes Schiff zum Einkommenserwerb durch Seefahrt auf gemeinschaftlicher Rechnung verwendet. Der Anteil eines Mitreeders sowohl am Schiff als auch am Reedereivermögen heißt Schiffspart. Die Reederei wird auch Partenreederei genannt. 2) In der Binnenschifffahrt Transportunternehmen, das im Gegensatz zum Partikulier über einen kaufmännischen Betrieb an Land zur Frachtwerbung, Abwicklung und Distribution verfügt.* * *
Ree|de|rei, die; -, -en: Schifffahrtsunternehmen, Handelsgesellschaft, die mit [eigenen] Schiffen Personen u. Güter befördert.
Universal-Lexikon. 2012.